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AGB

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Brainjoin Deutschland GmbH mit Sitz in Hamburg | Brainjoin AG, Kanton Schwyz

Brainjoin entwickelt und erforscht Methoden zur Verbesserung von Stress- und Persönlichkeitskompetenzen und hat dazu seit 1996 bedeutende Entwicklungsarbeit geleistet. Neuroimagination® ist eine Methodenkomposition, welche im Rahmen von Coachings, Seminaren, Trainings und Therapien in allen Bereichen der Persönlichkeitskompetenz, Stressbewältigung und Stressfolgebehebung angewandt werden kann. Die hohe Wirksamkeit wird erreicht durch ein sehr komplexes Verfahren in einem einmaligen 
Mix verschiedener Komponenten mit einer spezifischen Abstimmung aufeinander. Durch Forschungsarbeiten konnte die Wirksamkeit von Neuroimagination® nachgewiesen und durch neurobiologische Forschungsergebnisse die Wirkungsweise genau beschrieben werden. Die Methode wurde in der Schweiz in interdisziplinärer Forschungsarbeit unter der Leitung von Traumaforscher Horst Kraemer entwickelt und von Universitäten in Zürich und Essen bestätigt.

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln sämtliche Rechtsverhältnisse zwischen der Brainjoin und den Kunden und gelten für alle Brainjoin Dienstleistungen und Produkte. Sie sind integrierter Bestandteil aller Angebote, Auftragsbestätigungen und Terminreservationen. Abweichungen von diesen AGBs müssen von uns schriftlich bestätigt werden, damit sie Gültigkeit erlangen. Wir legen Wert auf eine seriöse Abklärung des Klientenbedarfs und erstellen Angebote in der Regel nur nach einem persönlichen Vorgespräch (bis zu 60 Minuten kostenlos). Ein Auftrag gilt als erteilt, wenn eine schriftliche Auftragsbestätigung oder eine schriftliche oder eine mündliche Terminreservation vorliegt. Die BrainJoin orientiert sich an den Richtlinien des DBVC e.V. und versichert, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter keiner Sekte angehören, unabhängig sind und auschließlich dem Kundennutzen verpflichtet sind. Der Klient nimmt eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko am Coaching teil. Für Versicherungen (z.B. Haftpflicht, Unfall, Krankheit, Annullation usw.) lehnt BrainJoin jede Haftung ab. In einem Coaching-Auftrag regelt die BrainJoin, dass die Coachings nach der lizenzierten Methode Neuroimagination® durchgeführt werden. Für das Coaching werden zwischen der BrainJoin und der betreffenden Person die Vereinbarungen getroffen, dass Sie das Recht hat, die Coachingvereinbarung jederzeit zu kündigen. In diesem Fall wird das Coaching in einer letzten gemeinsamen Abschlusssitzung beendet. Der Preis für eine Coachingstunde wird durch die aktuelle Preisliste geregelt (Anfrage der Coachingpreise für das entsprechende Land) und dem Klienten im Zuge des Coachingvertrages vor Coachingbeginn vorgelegt. Ein Coaching dauert von 60 bis 120 Minuten pro Sitzung. Vereinbarte und vom Kunden nicht eingehaltene Termine werden berechnet, wenn sie nicht mindestens 2 Tage vorher abgesagt werden. Termine die durch ausstehende Anzahlung/Vorauszahlung seitens der BrainJoin abgesagt werden müssen sind zu 100 % zu zahlen. Zahlungsbedingungen Die Teilnahmegebühr/das Coaching-Honorar ist nach Erhalt der Rechnung auf das in der Rechnung angegebene Konto zu entrichten. Ansonsten gilt die in dem Angebot/Auftragsbestätigung angegebene Zahlungsweise/Zahlungsziel.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und vertragliche Bestimmungen für Inhouse-Business-Seminare
Die Teilnehmer nehmen eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko am Seminar teil. Versicherungen (z.B. Haftpflicht, Unfall, Krankheit, Annullation,usw.) liegen in der Verantwortung der Teilnehmer, die BrainJoin lehnt jede Haftung ab. Storno: Bei Storno nach Terminvereinbarung für das Seminar werden die Konzept- und Meetinggebühren berechnet.Termine die durch ausstehende Anzahlung/Vorauszahlung seitens der BrainJoin abgesagt werden müssen sind zu 100 % zu zahlen. Wurden die Seminargebühren nach Terminvereinbarung berechnet wird bei Storno innert 4 Wochen nach Rechnungszustellung 50% der Gesamtkosten berechnet, danach 100% der Gesamtkosten. Die BrainJoin behält sich vor bei Krankheit des Dozenten, das Seminar neu zu terminieren. In diesem Falle informieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch und bieten Ihnen einen Alternativtermin an. Die BrainJoin übernimmt keine Kosten der Hotel-, Flug- bzw. Zugstornierung im Falle einer Absage durch die BrainJoin.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und vertragliche Bestimmungen für öffentliche Seminare
Die Teilnehmer nehmen eigenverantwortlich und auf eigenes Risiko am Seminar teil. Versicherungen (z.B. Haftpflicht, Unfall, Krankheit, Annullation, usw.) liegen in der Verantwortung der Teilnehmer, die BrainJoin Akademie lehnt jede Haftung ab. Der Seminarplatz wird nach Zahlungsausgleich der Rechnung fixiert. Storno: Nach Auftragserteilung entstehen Stornokosten. Bis 4 Wochen vorher fallen 50%, danach 100% der Seminargebühr an. Die BrainJoin Akademie behält sich vor bei Krankheit des Dozenten, das Seminar neu zu terminieren. In diesem Falle informieren wir Sie per E-Mail oder telefonisch und bieten Ihnen einen Alternativtermin an. Die BrainJoin Akademie übernimmt keine Kosten der Hotel-, Flug- bzw. Zugstornierung im Falle einer Absage durch die BrainJoin.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und vertragliche Bestimmungen für Intensivcoaching
Das Intensiv-Coaching dauert 3 Tage und wird nach Aufwand berechnet – die Anzahl der Sitzungen werden gemeinsam mit dem Klienten vor Ort festgelegt. In der Regel finden 2-3 Sitzungen pro Tag mit ca. 1,5 – 2 Std./Sitzung statt. Der Coachingplatz und das Hotel werden nach Ausgleich der Anzahlungsrechnung reserviert. Danach kann bis 14 Tage vorher das Coaching kostenfrei storniert werden. Kurzfristigere Absagen werden mit 30 % der Anzahlung berechnet. Für das Hotel entstehen die in der individuellen Auftragsbestätigung ausgewiesenen Stornokosten. Die BrainJoin behält sich vor, bei Krankheit des Dozenten, das Coaching neu zu terminieren. In diesem Falle informieren wir die Teilnehmer per E-Mail oder telefonisch und bieten einen Alternativtermin an. Die BrainJoin übernimmt keine Kosten der Flug- bzw. Zugstornierung im Falle einer Absage durch die BrainJoin.

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) und vertragliche Bestimmungen für die Ausbildung Neuroimaginations-Coach® oder die Weiterbildung zum Neuroimaginations-/GKT-Coach® Master Level II
Das Ausbildungsverhältnis zwischen der BrainJoin und dem/der unterzeichnenden Teilnehmer/in wird durch einen Vertrag geregelt. Mit Unterzeichnung des Vertrags zur Ausbildung Neuroimaginations-Coach® oder Neuroimaginations-/GKT-Coach® bestätigt der Teilnehmer, dass die folgenden Informationen und vertraglichen Regelungen gelesen wurden und er diese akzeptiert. Der Vertrag kommt zustande, sobald das unterschriebene Exemplar bei der BrainJoin eintrifft. Durchführung des Ausbildungslehrgangs Die BrainJoin garantiert die Durchführung der Ausbildung gemäß der Kursbeschreibung. Änderungen, die in Absprache mit den Teilnehmer/innen erfolgen, bleiben vorbehalten. Bei Ausfall einer Ausbildungsveranstaltung durch Krankheit oder höhere Gewalt wird diese zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Ist dies nicht möglich, wird ein gleichwertiger Ersatz geleistet. Bei einem Ausfall von mehr als 6 Monaten des Ausbildungsleiters Horst Kraemer, durch Krankheit oder Tod, steht dem Teilnehmenden die Rückzahlung der Ausbildungsgebühr für die noch nicht in Anspruch genommene Ausbildungszeit zu.
Leistung: 6 x 3 Tage Seminar; 6 x Gruppensupervision; 6 x Lehrcoachingstunden; Die Teilnehmer vereinbaren eigenständig Intervisionstreffen zum Austausch und Training.
Teilnahmebedingungen Die Teilnahme an allen im Rahmen der Ausbildung stattfindenden Veranstaltungen (Block 1 bis 6, Gruppensupervisionstage und Lehrcoachings) ist verpflichtend. Kann der/die Teilnehmer/in aus zwingenden Gründen an einer Veranstaltung nicht teilnehmen, muss dies der Ausbildungsleitung frühzeitig mitgeteilt werden. Es besteht, das Einverständnis der Ausbildungsleitung vorausgesetzt, die Möglichkeit, die entsprechende Ausbildungseinheit in einem späteren Ausbildungslehrgang nachzuholen, sofern ein solcher stattfindet und es sich aus organisatorischen und inhaltlichen Gesichtspunkten vertreten lässt. Es können bei dringenden Gründen gesamthaft zwei Tage in der Ausbildung ohne Kompensationspflicht, aber mit Kompensationsrecht, versäumt werden. Die Teilnehmer erhalten nach erfolgreich abgeschlossener Weiterbildung ein Zertifikat, das vom Deutschen Bundesverband Coaching e.V. (DBVC) als Coaching-Weiterbildung anerkannt wird. Das Zertifikat berechtigt die Lizenz zur Anwendung der Methode Neuroimagination® zu erwerben und Coachings zur Ressourcenaktivierung und Zielerreichung unter Einbeziehung der Methode Neuroimagination® durchzuführen.
Zahlungsvereinbarung Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich die Kursgebühren wie in der Anmeldebestätigung angegeben fristgerecht zu bezahlen. Zur verbindlichen Anmeldung zahlt der/die Teilnehmer/in die für die Ausbildung festgelegte Anmeldegebühr (Deutschland/Schweiz) innerhalb einer Woche nach Rechnungserhalt. Durch die Anzahlung bei Anmeldung wird der Ausbildungsplatz reserviert. Die Restsumme muss 4 Wochen vor Ausbildungsbeginn überwiesen werden. Bei verspäteter Zahlung werden Mahngebühren in Rechnung gestellt. Für kompensatorisch belegte Ausbildungstage werden keine zusätzlichen Ausbildungsgebühren erhoben. Die BrainJoin behält sich vor, insbesondere bei nicht ausreichender Anzahl von Teilnehmern oder Krankheit des Dozenten, die Ausbildung neu zu terminieren. In diesem Falle informieren wir die Teilnehmer per E-Mail oder telefonisch und bieten einen Alternativtermin an. Die BrainJoin übernimmt keine Kosten für Hotel-, Flug- bzw. Zugstornierung im Falle einer Absage durch die BrainJoin.
Rücktritt/Ausschluss: Die Teilnehmer können bis 12 Wochen vor Beginn der Ausbildung von der Anmeldung zurücktreten. Der bezahlte Betrag wird bis auf eine Bearbeitungsgebühr von 55 € erstattet. Erfolgt die Stornierung später, werden 80 % der Anzahlung als Stornokosten erhoben. Nach dem ersten Ausbildungsblock (3. Tag) können die Ausbildungsteilnehmer, wie auch die BrainJoin, nach einem klärenden Gespräch und nach Eingang der schriftlichen Kündigung, von dem Ausbildungsvertrag zurücktreten. Kündigt der Teilnehmer, wird der Ausbildungsbetrag abzüglich der Zahlung bei Anmeldung sowie der Gebühren für die in Anspruch genommenen Blöcke, Lehrcoachings/Coachings und Gruppensupervisionen, zurückerstattet. Die BrainJoin behält sich aus Qualitätsgründen vor, den Ausbildungsvertrag zu kündigen oder innerhalb der Ausbildung zusätzliche Coachings bzgl. Selbstkompetenz und Persönlichkeitsentwicklung zu verlangen. Zusätzliche Coachingstunden werden separat mit 250 €/Std berechnet. Die Kündigung des Ausbildungsvertrages durch die Ausbildungsleitung der BrainJoin ist möglich, wenn die Lernziele in der Ausbildung nicht erreicht werden und der Teilnehmende den Aufforderungen zur Zielerreichung nicht oder ungenügend nachkommt. Eine Kündigung wegen zu hoher Fehlzeiten, wiederholt nichtbestandener Prüfungen sowie Vertrauensmissbrauch ist jederzeit von der Ausbildungsleitung begründet möglich. Kündigt die BrainJoin, so wird der bereits bezahlte Betrag abzüglich der Gebühren für die in Anspruch genommenen Blöcke, Lehrcoachings/Coachings und Gruppensupervisionen zurückerstattet.
Supervision: Der/die Teilnehmer/in verpflichtet sich, die Gruppensupervision (6 Tage) und die Lehrcoachings (6 Einzelstunden) als integralen Bestandteil der Ausbildung zu besuchen. Unter anderem wird dort die eigene Person und die Arbeit mit Klienten, bei denen die Methode Neuroimagination ® eingesetzt wird, reflektiert. Die Teilnahme dient der Persönlichkeitsentwicklung und der praktischen Methodenumsetzung. Spezielle Themen können durch den Kursleiter in einem gemeinsamen Gespräch festgelegt und in Zielvereinbarungen vereinbart werden.
Leitung: Die einzelnen Ausbildungseinheiten werden von Horst Kraemer und zusätzlichen Ausbilder/innen erteilt. Es besteht vertraglich ein Anrecht auf einen Ausbilder oder eine Ausbilderin pro Kurstag.
Schweigepflicht, Methodenschutz und ethische Haltung Die Teilnehmenden verpflichten sich, alle schriftlichen und mündlichen Informationen, über Personen, die innerhalb der Ausbildung offenbart werden, gegenüber allen Drittpersonen zurückzuhalten und volle Verschwiegenheit zu bewahren. Jede Ton- oder Bildaufnahme ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung des Kursleiters und aller Teilnehmenden und ohne Weitergabe an Dritte gestattet. Die Teilnehmenden verpflichten sich ausdrücklich, gelehrte Inhalte und Methoden, nur mit korrekter, sorgfältiger Urheber- und Quellenangabe zu verwenden. Die Methode Neuroimagination® darf nur im Rahmen der in der Qualitätskonferenz festgelegten Qualitätskriterien und mit gültigem Lizenzvertrag angewandt werden. Mit der Vertragsunterzeichnung verpflichten sich die Teilnehmenden zudem zur Einhaltung des Ethik-Kodex vom DBVC (Deutscher Bundesverband Coaching e.V.) welcher dem Ausbildungsvertrag beiliegt.
Anti-Sekten-Erklärung Der/die Teilnehmer/in bestätigt, kein aktives oder passives Mitglied einer Sekte (Scientology oder ähnliches) zu sein, sowie sich ausdrücklich von sektiererischen/esoterischen Praktiken jeder Art zu distanzieren.
Prüfung Neuroimaginations-Coach® Im 6. Block (Abschlussblock) besteht die Möglichkeit zur Prüfung zum Neuroimaginations-Coach® (Level1). Nach erfolgreicher Prüfung sind die Teilnehmenden zur Unterzeichnung des Lizenzvertrages berechtigt. Dieser regelt die Durchführung von Coachings mit der Methode Neuroimagination® sowie das Führen der Bezeichnung Neuroimaginations-Coach® im Rahmen der geltenden Lizenzbestimmungen. Weiterbildung zum Neuroimaginations-/GKT-Coach® Nach dem 3. Block besteht die Möglichkeit zur Prüfung zum Neuroimaginations-Coach® (Level I) – falls diese nicht bereits in der Brainjoin Coaching-Grundausbildung absolviert wurde. Nach erfolgreicher Prüfung ist der/dieTeilnehmer/in zur Unterzeichnung des Lizenzvertrages berechtigt. Dieser regelt die Durchführung von Coachings mit Neuroimagination® sowie das Führen der Bezeichnung Neuroimaginations-Coach® im Rahmen der geltenden Lizenzbestimmungen. Nach dem Abschlussblock (Block 6) besteht die Möglichkeit zur Prüfung Neuroimaginations-/GKT-Coach® Master Level II. Die Prüfung besteht aus einer Bild-/Tonaufzeichnung, einer Coachingsitzung und dem Coachingbericht nach Vorgabe der Weiterbildungsleitung. Die Prüfungsunterlagen müssen bis drei Monate nach Beendigung der Weiterbildung eingereicht werden. Nur durch Bestehen der Prüfung (Level II) und durch die Registrierung im Neuroimaginationsnetzwerk ist die Anwendung der Neuroimagination® zur Auflösung von Stressspeicher und traumatischen Erlebnissen erlaubt.

Die/der Lizenznehmer/in verpflichtet sich, pro Kalenderjahr an einer qualitätssichernden Veranstaltung teilzunehmen. Alternierend finden die Treffen an einem 1-tägigen Qualitätszirkel oder einem 2-tägigen Auffrischungsseminar/Follow-up statt. Wird ein Qualitätszirkel, der zur Besprechung der Qualitätsstandards im Rahmen einer Konferenz in Anwesenheit der LizenznehmerInnen dient oder ein Auffrischungsseminar nicht besucht, kann der Inhalt innerhalb eines (1) Kalenderjahres nachgeholt werden. Um die Teilnahme zu ermöglichen, stehen pro Jahr/Veranstaltung zwei Termine zur Auswahl. Kann an keinem der beiden ausgeschriebenen Termine für einen 1-tägigen Qualitätszirkel oder ein 2-tägiges Auffrischungsseminar teilgenommen werden, kann der Inhalt jeweils in einer Halbtagsschulung aufgeholt werden. Werden die obligatorischen, qualitätssichernden Qualitätszirkel oder Auffrischungsseminare nicht wahrgenommen und nicht innerhalb von 12 Monaten nachgeholt, führt dies zu einem Sonderkündigungsrecht der Lizenzgeberin. Die Seminare beinhalten die zurzeit geltende Lizenzgebühr.

Stand 2018